RS VwGH Erkenntnis 1994/03/24 94/19/0978

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/19/0979 Rechtssatz

Wird ein Asylantrag gem § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 abgewiesen, kann eine vom Asylwerber gerügte Verletzung des Parteiengehörs nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führen (Hinweis E 17.2.1994, 94/19/0549, 0550, 0554, 0556 und 0557).

Im RIS seit
03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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