Wird ein Asylantrag gem § 19 Abs 1 Z 1 AsylG 1991 abgewiesen, kann eine vom Asylwerber gerügte Verletzung des Parteiengehörs nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften führen (Hinweis E 17.2.1994, 94/19/0549, 0550, 0554, 0556 und 0557).