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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §9 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0181Rechtssatz
Die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten und die Zustimmung des zum verantwortlichen Beauftragten Bestellten können grundsätzlich formfrei erfolgen; erforderlich ist nur, daß die Zustimmung gem § 9 Abs 4 VStG nachweislich erfolgt ist. Das Vorliegen einer von dem zur Vertretung nach außen Berufenen unterfertigten Urkunde wird zum Nachweis der Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten nicht verlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992180176.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2016