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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0023 5Stammrechtssatz
Für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens sind nicht jene Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse relevant, die zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgabenschuld bestanden haben. Maßgeblich hiefür ist vielmehr die wirtschaftliche Lage bei Entscheidung über das Nachsichtsansuchen
(Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005, E 25.6.1990, 89/15/0076; E 25.6.1990, 89/15/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160103.X05Im RIS seit
11.07.2001