RS Vwgh 1994/3/24 92/16/0103

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/13/0023 5

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens sind nicht jene Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse relevant, die zum Zeitpunkt der Festsetzung der Abgabenschuld bestanden haben. Maßgeblich hiefür ist vielmehr die wirtschaftliche Lage bei Entscheidung über das Nachsichtsansuchen

(Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0005, E 25.6.1990, 89/15/0076; E 25.6.1990, 89/15/0088).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992160103.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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