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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein im Zeitpunkt des Inkrafttretens des FrG 1993 anhängig gewesenes Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist zufolge § 88 Abs 1 FrG 1993 auch dann nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes weiterzuführen, wenn die Erteilung eines Sichtvermerkes vor diesem Zeitpunkt vom Fremden beantragt wurde und dieser auch vor diesem Zeitpunkt in das Bundesgebiet eingereist ist (Hinweis E 8.7.1993, 93/18/0196).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180531.X01Im RIS seit
20.11.2000