RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0181

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §3 Abs2;
AbgEO §3 Abs3;
EO §74;
EO §78;
ZPO §54;

Rechtssatz

Die Geltendmachung des Kostenersatzanspruches des betreibenden Gläubigers hat gemäß § 78 EO und § 54 ZPO durch rechtzeitige Vorlage eines Kostenverzeichnisses zu erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160181.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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