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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Für den Beweis einer Tatsache sind nicht irgendwelche Beweisregeln, sondern der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahmen ausschlaggebend.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992160031.X01Im RIS seit
20.11.2000