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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AdLRegOrgG 1925 §3;Rechtssatz
Der Magistrat der Stadt Wien ist nicht nur Behörde (erster Instanz), sondern auch Hilfsapparat des Berufungssenates der Stadt Wien, sowie des im Devolutionsweg zuständigen Gemeinderates der Stadt Wien.
Schlagworte
Behördenorganisation Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Instanzenzug Zuständigkeit Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020329.X03Im RIS seit
11.07.2001