RS Vwgh 1994/3/25 93/02/0329

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/02 Ämter der Landesregierungen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3;
AVG §1;
AVG §63 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Magistrat der Stadt Wien ist nicht nur Behörde (erster Instanz), sondern auch Hilfsapparat des Berufungssenates der Stadt Wien, sowie des im Devolutionsweg zuständigen Gemeinderates der Stadt Wien.

Schlagworte

Behördenorganisation Instanzenzug Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020329.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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