RS Vwgh 1994/3/25 94/02/0024

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43 Abs2 lita;
StVO 1960 §45 Abs4;

Rechtssatz

Das im § 45 Abs 4 zweiter Satz StVO angeführte erhebliche persönliche Interesse kann nur ein solches des Zulassungsbesitzers selbst sein (Der Bf hat sich auf den Bedarf seiner Gattin gestützt, die als Mutter von drei Kleinkindern auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sei). Dies folgt aus dem insoweit eindeutigen Wortzusammenhang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020024.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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