RS Vwgh 1994/3/25 92/17/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1994
beobachten
merken

Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §241 Abs1;
LAO OÖ 1984 §185 Abs1;

Rechtssatz

Zur Erhebung eines Rückzahlungsanspruches ist nur derjenige Mitschuldner (Gesamtschuldner) berechtigt, der die Abgabe tatsächlich entrichtet hat (oder in dessen Namen dieselbe entrichtet worden ist; Hinweis E 18.4.1985, 84/16/0204). 1994/02/25

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170136.X10

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten