RS Vwgh 1994/3/25 93/02/0324

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67d Abs1;
AVG §67d Abs2;
VStG §51e Abs1;
VStG §51e Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Hat die belBeh die von ihr anberaumte mündliche Verhandlung trotz Verzichtes des Bf in seiner Abwesenheit durchgeführt, so liegt darin kein Verfahrensfehler.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020324.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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