RS Vwgh 1994/3/25 93/02/0252

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Die durch persönliche Bekanntschaft gegründete Erbringung des Identitätsnachweises setzt voraus, daß die betreffenden Personen am Unfallort anwesend sind.

Schlagworte

Identitätsnachweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020252.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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