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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat auf den Eintritt einer allfälligen Verfolgungsverjährung, auch wenn sie vom Beschwerdeführer nicht eingewendet wurde, Bedacht zu nehmen (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112; VwSlg 11525 A/1984).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020228.X02Im RIS seit
11.07.2001