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L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeNorm
B-VG Art14;Rechtssatz
Von einem Schulbesuch nach § 3 Abs 2 litb OÖ FremdenverkehrsabgabeG 1969 kann nur dann die Rede sein, wenn die besuchte Einrichtung nicht bloß Kenntnisse bzw Fertigkeiten vermittelt, sondern auch ein erzieherisches Ziel anstrebt. Der VwGH verweist hiebei auf den Begriff der Schule im Sinne des Art 14 B-VG sowie die Definition des Schulbegriffes in § 2 Privatschulgesetz, BGBl Nr 1962/244 (Hinweis E 20.6.1986, 84/17/0163). Dies stimmt auch mit dem Bericht des Ausschusses für volkswirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das OÖ FremdenverkehrsabgabeG 1969, Beilage 145/1969, zum kurzschriftlichen Bericht des OÖ Landtages, XX GP, Seite 2, überein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170136.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011