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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §98;Rechtssatz
Durch § 291 EO idF 1979/280 wurde der (allgemeinen) Regelung über das fingierte Lohneinkommen nach § 10 Abs 2 Lohnpfändungsgesetz, BGBl 1955/51, für den Fall eine lex spezialis zur Seite gestellt und insoferne derogiert, daß der Drittschuldner der Ehegatte des Verpflichteten ist und der Anspruch nach § 98 ABGB nicht durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist (Hinweis:
Berger, Verfahrensrechtliches zu den neuen eherechtlichen Gesetzen, RZ 1978, S 260; derselbe, Vermischte exekutionsrechtliche Fragen, ÖJZ 1982, S 434; OGH vom 27.4.1988, 9 Ob A 87/88).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991170045.X01Im RIS seit
20.11.2000