RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0129

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Veröffentlicht am 29.03.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/06 Pornographie
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1;
GewO 1973 §87 Abs1 Z1;
PornG 1950;
StGB §37;
StGB §43;

Rechtssatz

Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt - abgesehen davon, daß die gesetzlichen Tatbestände des § 13 GewO 1973 einerseits und die der § 37 und § 43 StGB andererseits schon ihrem Wortlaut nach nicht übereinstimmen - die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung gegeben sind (Hinweis E 19.10.1993, 93/04/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040129.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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