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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Eine Rechtswidrigkeit eines allen Miteigentümern einer Baulichkeit erteilten Beseitigungsauftrages kann nicht damit begründet werden, daß für den Fall einer Verweigerung der Erfüllung des Beseitigungsauftrages durch den unmittelbar betroffenen Miteigentümer die übrigen mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, wie etwa einer Ersatzvornahme mit entsprechenden Pfandrechten zur Sicherstellung des Kostenaufwandes rechnen müßten, weil es den letztgenannten Miteigentümern unbenommen bleibt, nötigenfalls auf dem Zivilrechtsweg von den Verursachern der Konsenswidrigkeit den Ersatz jenes Schadens zu begehren, der ihnen durch eine allenfalls notwendige Vollstreckung des Beseitigungsauftrages im Wege der Ersatzvornahme entsteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993050289.X04Im RIS seit
12.10.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009