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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §360 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/11/0023 E 29. September 1981 RS 2Stammrechtssatz
Dass die Beschwerdeführerin nur gegen den Strafausspruch Berufung erhoben hat, ist nicht als ein einem Geständnis gleichkommender Milderungsgrund zu werten.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040086.X03Im RIS seit
20.11.2000