RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0254

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Veröffentlicht am 29.03.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 idF 1993/029;
GewRNov 1992 Art1 Z23;

Rechtssatz

Entgegen der früheren Rechtslage stellt § 13 Abs 1 GewO 1973 in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1992 nur mehr auf das Ausmaß der im Strafurteil ausgesprochenen Strafe ab, sodaß eine Überprüfung, ob die zur festgestellten strafgerichtlichen Verurteilung führende Handlung aus Gewinnsucht begangen wurde, nicht mehr erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040254.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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