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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §340 Abs6 idF 1993/029;Rechtssatz
Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Fall einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die Erteilung der Nachsicht bereits eingeleitet war (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040254.X05Im RIS seit
20.11.2000