RS Vwgh 1994/3/29 93/04/0254

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Veröffentlicht am 29.03.1994
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/02 Sonstiges Gewerberecht

Norm

AVG §46;
AVG §47;
GewRNov 1992 Art1 Z23;
StRegG §10 Abs1;
ZPO §292 Abs1;

Rechtssatz

Die Strafregisterauskunft ist eine öffentliche Urkunde, welche vollen Beweis dessen begründet, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt oder von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird (§ 47 AVG iVm § 292 Abs 1 ZPO).

Schlagworte

Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040254.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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