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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Rechtssatz
Der belangten Behörde steht Anspruch auf Ersatz eines Vorlageaufwandes nicht zu, wenn die von ihr vorgelegten Geschäftsstücke die wesentlichen Verfahrensschritte des Verwaltungsverfahrens nicht wiedergeben und insoweit keine Akten des Verwaltungsverfahrens iSd § 36 Abs 1 VwGG darstellen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130234.X03Im RIS seit
23.03.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2008