RS Vwgh 1994/4/6 91/13/0211

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Veröffentlicht am 06.04.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1091;
EStG 1972 §4 Abs1;
MRG §1 Abs1;

Rechtssatz

Bestandrechte eines Steuerpflichtigen an einem Geschäftslokal sind notwendiges Betriebsvermögen auch dann, wenn sie in die Steuerbilanz nicht aufzunehmen sind. Der vom Steuerpflichtigen veranlaßte gegenleistungslose Übergang dieser Bestandrechte an seine Ehefrau bedeutet demnach die unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes und ist damit als Entnahmevorgang zu qualifizieren (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, zweite Auflage, Textziffer 30 zu § 4 EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130211.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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