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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1091;Rechtssatz
Bestandrechte eines Steuerpflichtigen an einem Geschäftslokal sind notwendiges Betriebsvermögen auch dann, wenn sie in die Steuerbilanz nicht aufzunehmen sind. Der vom Steuerpflichtigen veranlaßte gegenleistungslose Übergang dieser Bestandrechte an seine Ehefrau bedeutet demnach die unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes und ist damit als Entnahmevorgang zu qualifizieren (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, zweite Auflage, Textziffer 30 zu § 4 EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130211.X03Im RIS seit
20.11.2000