RS Vwgh 1994/4/11 AW 94/04/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §83;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Auftrag gemäß § 83 GewO 1973 - Die Gefährlichkeit von Kohlenwasserstoffen insbesondere für die Genießbarkeit des Grundwassers kann als allgemein bekannt angesehen werden, weshalb der Zuerkennung der beantragten aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die mit einem weiteren Zuwarten mit allfälligen Sanierungsmaßnahmen verbundene Gefahr einer Grundwasserverunreinigung das gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserhebliche Tatbestandselement zwingender öffentlicher Interessen entgegensteht.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040014.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten