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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs7;Rechtssatz
Der im Ertragssteuerrecht zur Unterscheidung zwischen aktivierungspflichtigem Anschaffungsaufwand (Herstellungsaufwand) einerseits und sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltungsaufwendungen) andererseits entwickelte Begriff des anschaffungsnahen (nachgeholten) Erhaltungsaufwandes (Instandhaltungsaufwandes oder Instandsetzungsaufwandes) (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, 02te Auflage, Randzahlen 73f zu § 6), der dem Anschaffungsaufwand (Herstellungsaufwand) gleich zu behandeln ist, ist auf § 10 Abs 2 Z 6 UStG 1972 nicht übertragbar, geht es doch in dessen Zusammenhang nicht um periodengerechte Gewinnermittlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140215.X08Im RIS seit
20.11.2000