RS Vwgh 1994/4/12 93/14/0215

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §4 Abs7;
EStG 1988 §6 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Der im Ertragssteuerrecht zur Unterscheidung zwischen aktivierungspflichtigem Anschaffungsaufwand (Herstellungsaufwand) einerseits und sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltungsaufwendungen) andererseits entwickelte Begriff des anschaffungsnahen (nachgeholten) Erhaltungsaufwandes (Instandhaltungsaufwandes oder Instandsetzungsaufwandes) (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, 02te Auflage, Randzahlen 73f zu § 6), der dem Anschaffungsaufwand (Herstellungsaufwand) gleich zu behandeln ist, ist auf § 10 Abs 2 Z 6 UStG 1972 nicht übertragbar, geht es doch in dessen Zusammenhang nicht um periodengerechte Gewinnermittlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140215.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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