RS Vwgh 1994/4/12 93/08/0259

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0260 93/08/0261

Rechtssatz

Da es für die Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG ohne Bedeutung ist, ob den Geschäftsführer ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft trifft, bedarf es im Haftungsverfahren nicht der Klärung der Ursachen einer Insolvenz der Gesellschaft, des Zeitpunktes des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit oder der Erkennbarkeit der Überschuldung der Gesellschaft (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0261-0263; E 18.11.1991, 90/15/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080259.X08

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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