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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Kommt der haftungspflichtige Geschäftsführer der Aufforderung zur Präzisierung und Konkretisierung seines Vorbringens nicht nach, ist es nicht rechtswidrig, daß die belangte Behörde nicht von Amts wegen eine Verhältnisrechnung anstellt, sondern eine Haftung für die Beitragsschulden zur Gänze ausspricht (Hinweis E 21.1.1991, 90/15/0055).
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080232.X03Im RIS seit
19.01.2001