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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1988 §28 Abs2;Rechtssatz
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes kommt der ertragsteuerlichen Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Instandsetzungsaufwand (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, 02te Auflage, Randzahlen 376 und 388 zu § 4) für die Auslegung des § 10 Abs 2 Z 6 UStG 1972 keine Bedeutung zu. Es ist vielmehr der im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (Hinweis § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975) maßgebliche Erhaltungsbegriff heranzuziehen. Danach stellt der Ersatz einer nur mit unwirtschaftlichem Aufwand reparaturfähigen Anlage durch eine gleichartige neue noch Erhaltung dar (Hinweis Würth-Zingher, Mietrecht und Wohnrecht, 19te Auflage, Randzahl 5 zu § 3 MRG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140215.X02Im RIS seit
20.11.2000