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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §3 Abs2 Z3;Rechtssatz
Von der Aufrechterhaltung des Betriebes einer bestehenden Anlage iSd § 3 Abs 2 Z 3 MRG ist auch dann noch auszugehen, wenn die Anlage bereits längere Zeit vor der Erfüllung der Erhaltungspflicht durch den Vermieter funktionsuntüchtig gewesen ist. Für den Begriff der Erhaltung ist daher nicht entscheidend, ob die Reparaturbedürftigkeit infolge Funktionsuntüchtigkeit der Anlage einen längeren oder einen kürzeren Zeitraum hindurch angedauert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140215.X03Im RIS seit
20.11.2000