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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0260 93/08/0261Rechtssatz
Eine Globalzession entbindet einen haftungspflichtigen Geschäftsführer nicht davon, schon in der Vereinbarung oder im Einzelfall für die rechtzeitige Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge Vorsorge zu treffen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0193; E 27.6.1989, 89/14/0113). Der bloße Vorwurf der Unterlassung entsprechender Reaktionen auf eine "Behinderung durch die Hausbank der GmbH im Zuge der Abwicklung der Globalzessionsvereinbarung" genügt jedoch nicht für die Begründung einer Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080259.X11Im RIS seit
03.04.2001