RS Vwgh 1994/4/12 93/14/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1994
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

MRG §3 Abs2 Z3;
UStG 1972 §10 Abs2 Z6;

Rechtssatz

Entscheidend für das Vorliegen einer Erhaltung iSd § 3 Abs 2 Z 3 MRG ist, daß es sich nicht um einen Fall der Neuerrichtung der Gemeinschaftsanlage handelt. Ein solcher liegt aber jedenfalls dann nicht vor, wenn die Anlage bereits vorhanden, aber reparaturbedürftig ist, mag der Schaden auch so weit gehen, daß ein Betrieb der Anlage überhaupt nicht möglich ist und die Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nur durch Erneuerung wesentlicher Anlageteile erfolgen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140215.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten