RS Vwgh 1994/4/13 91/12/0283

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
B-VG Art20 Abs3 idF 1987/285;

Rechtssatz

Der Maßstab für die nach § 1 Abs 1 AuskunftspflichtG 1987 vorzunehmende Interessenabwägung zwischen Auskunftsrecht und Schutz der personenbezogenen Daten ist unter Berücksichtigung jener Normen zu finden, die den durch die Fragen angesprochenen Lebensbereich oder zumindest einen vergleichbaren Sachverhalt regeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120283.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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