RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0321

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1994
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §24 Abs1;
LDG 1984 §26 Abs1;
LDG 1984 §26 Abs7;
LDG 1984 §26 Abs8;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Besetzung einer schulfesten Leiterstelle iSd § 24 Abs 1 LDG 1984 werden andere - im Gesetz nicht angeführte - Umstände, wie zB Organisationstalent oder Eignung zur Führung von Untergebenen, entscheidender sein als die eher formalen Momente des § 26 Abs 7 LDG 1984. Im Hinblick darauf und vor allem unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Ernennungsvorgang von der Erlangung der schulfesten Stelle zwar nicht zu trennen ist, aber nach § 24 Abs 1 LDG 1984 nur die Folge der Ernennung ist, sind die für die Ernennung maßgebenden Grundsätze anzuwenden (Hinweis E 12.5.1978, 937/77, VwSlg 9556 A/1978). In diesem Zusammenhang kann ein Rechtsanspruch des erfolglosen Mitbewerbers auf Ermessenskontrolle und Verfahrenskontrolle nicht angenommen werden (Hinweis B 2.7.1979, 807, 869/78, VwSlg 9899 A/1979).

Schlagworte

DienstrechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120321.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten