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L26003 Lehrer/innen NiederösterreichNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 7 NÖ LDHG 1976 ist die Parteistellung des Mitbewerbers um eine schulfeste Leiterstelle deswegen nicht abzuleiten, weil diese Norm nur den Instanzenzug und damit eine Form der funktionellen Zuständigkeit regelt. Insoweit, als die Verleihung von schulfesten Stellen an Lehrer (die NICHT Leiter sind) betroffen sind, bleibt für § 7 Abs 1 legcit deshalb ein Anwendungsbereich, weil HIEBEI den Mitbewerbern nach stRSp Parteistellung zukommt.
Schlagworte
DienstrechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120321.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010