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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LDG 1984 §26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/12/0215 B 12. Dezember 1988 RS 2Stammrechtssatz
§ 8 Abs 2 LDG 1984 verpflichtet zwar die für die Stellenbesetzung zuständige Behörde zur Bedachtnahme auf § 26 des Gesetzes und damit zu einem bestimmten objektiven Verhalten, doch räumt diese Bestimmung den sich um den Leiterposten Bewerbenden kein subjektives, vor dem VwGH mit Beschwerde verfolgbares Recht auf Beobachtung dieses Verhaltens ein (vgl. auch B des VwGH vom 16.9.1964, 1184/64, VwSlg 6424 A/1964).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120321.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010