RS Vwgh 1994/4/13 91/12/0283

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
B-VG Art20 Abs3 idF 1987/285;

Rechtssatz

Die Kenntnis des Amtes ist bei einem Amtsgeheimnis vorausgesetzt. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung kann daher nicht unter bloßem Hinweis auf Amtsbekanntheit verneint werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120283.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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