RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0321

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1962;
LDG 1984 §8 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Rechtslage nach dem LDG 1984 entspricht hinsichtlich der Parteistellung eines Bewerbers um den Posten eines Schulleiters der Rechtslage nach dem LDG 1970. Mit dem LDG 1984 sollte der Grundsatz bestehen bleiben, daß ein Rechtsanspruch auf Ernennung oder auf Parteistellung im Ernennungsverfahren nicht besteht (Hinweis RV 274 BlgNR, GP 16; E 5.3.1987, 86/12/0037, VwSlg 12418 A/1987).

Schlagworte

DienstrechtMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120321.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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