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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Überlegungen im Sinne eines Vergleiches mit Behördenleitern gleicher organisatorischer Stufe (hier: Leiter eines Zollamtes erster Klasse) vermögen eine - auf den individuellen Fall eingehende - Begründung iSd AVG für die Verweigerung einer Leiterzulage nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120066.X03Im RIS seit
20.11.2000