RS Vwgh 1994/4/13 93/12/0066

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;

Rechtssatz

Überlegungen im Sinne eines Vergleiches mit Behördenleitern gleicher organisatorischer Stufe (hier: Leiter eines Zollamtes erster Klasse) vermögen eine - auf den individuellen Fall eingehende - Begründung iSd AVG für die Verweigerung einer Leiterzulage nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120066.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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