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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs1;Rechtssatz
Für die rechtliche Beurteilung einer mit Berufungsentscheidung teilweise aufrechterhaltenen Abgabenforderung als Nachforderung iSd § 212a Abs 1 BAO ist die sich aus der teilweisen Herabsetzung der Abgabenschuld im Instanzenzug ergebende Gutschrift auf dem Abgabenkonto ohne rechtliche Bedeutung. Maßgebend ist vielmehr im Hinblick darauf, daß die Berufungsentscheidung, sobald sie erlassen und solange sie aufrecht ist, der alleinige und ausschließliche Träger des Bescheidinhaltes ist (Hinweis: E 11.12.1992, 88/17/0104; E 5.7.1991, 91/17/0057), ob mit dem durch Berufungsentscheidung abgeschlossenen Verfahren Abgaben nachgefordert wurden. Nicht erforderlich ist, daß die Berufungsentscheidung eine verbösernde war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150043.X01Im RIS seit
20.11.2000