RS Vwgh 1994/4/14 93/06/0231

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Veröffentlicht am 14.04.1994
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Index

20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §20 Abs1;
EisbEG 1954 §44;

Rechtssatz

Es sind dann, wenn Enteignungsverfahren und Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung vor der Verwaltungsbehörde in einem durchzuführen sind, auch die bei der Feststellung der Entschädigungshöhe entstehenden Kosten solche des Enteignungsverfahrens (Hinweis Kerschner in JBl. 1993, 679).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060231.X07

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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