RS Vwgh 1994/4/14 91/15/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1994
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/05 89/15/0061 1

Stammrechtssatz

Der Gebührenpflicht unterliegen auch Beilagen, die im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen Eingabe nachgereicht werden (Hinweis E 27.6.1956, 511/56, VwSlg 1452 F/1956).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150076.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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