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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0228/52 E 12. November 1952 VwSlg 669 F/1952 RS 1Stammrechtssatz
Ein Vertrag, wonach ein Vater seinen Kindern Anteile an seinem Unternehmen schenkt und mit den Kindern zum Betrieb des Unternehmens eine Handelsgesellschaft errichtet, unterliegt sowohl der Schenkungsteuer als auch der Gesellschaftsvertragsgebühr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991150075.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
03.05.2011