RS Vwgh 1994/4/14 91/15/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ErbStG §3 Abs1;
GebG 1957 §33 TP16;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0228/52 E 12. November 1952 VwSlg 669 F/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Vertrag, wonach ein Vater seinen Kindern Anteile an seinem Unternehmen schenkt und mit den Kindern zum Betrieb des Unternehmens eine Handelsgesellschaft errichtet, unterliegt sowohl der Schenkungsteuer als auch der Gesellschaftsvertragsgebühr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991150075.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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