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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es besteht kein Rechtsanspruch des Nachbarn auf die gesetzliche Beschränkung der Bebaubarkeit des Grundstückes der Bauwerber durch Festlegung der Höhenlage (di gemäß § 2 lit h Vlbg BauG 1972 die auf einen Höhepunkt der Landesvermessung oder einen sonst geeigneten Fixpunkt bezogene Höhe eines Punktes der Gebäudeoberfläche oder eines Bauwerkes).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060056.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009