RS Vwgh 1994/4/14 94/06/0025

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Veröffentlicht am 14.04.1994
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
AVG §63 Abs1;
BauPolG Slbg 1973 §4 Abs1;
BauPolG Slbg 1973 §7 Abs1;
BauRallg;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3;
ROG Slbg 1992 §45 Abs10;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß sich eine Vollmacht des Zweitbf an den Erstbf bei den Verwaltungsakten befindet, ist noch nicht zu schließen, daß damit der Zweitbf auch als Bauwerber auftreten wollte, wenn das diesbezügliche Bauansuchen darauf keinen Hinweis enthält.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060025.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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