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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §10 Abs2;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß sich eine Vollmacht des Zweitbf an den Erstbf bei den Verwaltungsakten befindet, ist noch nicht zu schließen, daß damit der Zweitbf auch als Bauwerber auftreten wollte, wenn das diesbezügliche Bauansuchen darauf keinen Hinweis enthält.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter ZurechnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060025.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009