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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/18/0608 93/18/0609 93/18/0610Rechtssatz
Wurde ein Aufenthaltsverbotsbescheid, der sich auf Bestimmungen des FrPolG stützte, nach dem 1.1.1993 zugestellt, so wurde er bereits im zeitlichen Geltungsbereich des FrG 1993 erlassen und stützte sich daher auf nicht (mehr) anzuwendende Vorschriften, weshalb er mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet ist.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180607.X01Im RIS seit
03.04.2001