RS Vwgh 1994/4/14 93/06/0256

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Veröffentlicht am 14.04.1994
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BauPolG Slbg 1973 §9 Abs1;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/05/0027 1

Stammrechtssatz

Selbst im Berufungsverfahren ist eine Projektsänderung insoweit möglich, als sich an der "Sache" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG nichts ändert.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993060256.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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