RS Vwgh 1994/4/14 94/18/0114

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Veröffentlicht am 14.04.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
AVG §3;
FrG 1993 §67;
FrG 1993 §68;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 94/18/0115 bis 94/18/0120

Rechtssatz

Bei den Vorschriften des § 3 AVG handelt es sich um subsidiäre Bestimmungen, die in Ansehung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung von Sichtvermerken zufolge der in § 67 und § 68 FrG 1993 getroffenen Regelungen nicht zur Anwendung kommen können.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180114.X02

Im RIS seit

02.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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