RS Vwgh 1994/4/15 92/17/0231

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Veröffentlicht am 15.04.1994
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §19 Abs3;

Rechtssatz

Die mit dem Zeugenladungsformular StPOForm (Lad) 16 erfolgte Belehrung nach § 19 Abs 3 GebAG 1975 ist richtig und vollständig. Eine neuerliche Belehrung des (hier: rechtskundigen) Zeugen anläßlich der telefonischen Vorverlegung des Termines ist entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170231.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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