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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §115 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/16/0163 E 1. Juli 1982 RS 1Stammrechtssatz
Auch einer Berufungsvorentscheidung kann die Bedeutung eines Vorhaltes zukommen (4.6.1980, 302/79). Hat das Finanzamt in der Begründung der Berufungsvorentscheidung das Ergebnis der behördlichen Ermittlungen dargelegt, dann ist es Sache der Partei, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinanderzusetzen und die daraus gewonnenen Feststellungen zu widerlegen (Hinweis E 24.10.1972, 2271/71 ; E 26.6.1980, 1063/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991170059.X04Im RIS seit
11.07.2001