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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 litb;Rechtssatz
Von einem tatsächlichen Einkommensentgang kann beim selbständig Erwerbstätigen nur dann gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefallen wären, die dem Zeugen Einkommen gebracht hätten, welches verloren ging (Hinweis E 17.12.1993, 92/17/0184).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170231.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2010