RS Vwgh 1994/4/15 92/17/0231

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Veröffentlicht am 15.04.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §18 Abs1 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "tatsächlich entgangenem" Einkommen iSd § 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG ist nicht ein fiktiv, nach Durchschnittssätzen errechnetes (und daher aus den Einkommensteuerbescheiden zu ermittelndes) Einkommen zu verstehen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170231.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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