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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GebAG 1975 §18 Abs1 Z2;Rechtssatz
Unter "tatsächlich entgangenem" Einkommen iSd § 18 Abs 1 Z 2 lit b GebAG ist nicht ein fiktiv, nach Durchschnittssätzen errechnetes (und daher aus den Einkommensteuerbescheiden zu ermittelndes) Einkommen zu verstehen.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170231.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2010